Beim Auftreten von Inkompatibilitäten hat man als Endkunde immer die Arschkarte. Das Muster ist stets gleich:
-> Gerät A funktioniert mit Komponente X, aber nicht mit Komponente Y.
-> Gerät B funktioniert mit Komponente X und auch mit Komponente Y.
Wer ist jetzt Schuld?
-> Gerät A? Nein, das funktioniert ja mit Komponente X.
-> Komponente Y? Nein, die funktioniert ja mit Gerät B.
Nach genau diesem Schema läuft so etwas immer ab: Eine bestimmte Kombination funktioniert nicht und die jeweiligen Hersteller verweisen darauf, dass es an ihrem Produkt nicht liegen könne. Denn mit anderen arbeitet es ja zusammen, also muss auch das Problem woanders liegen.
Das Schlimme daran ist nun, dass diese Argumentation immer passt. Das heißt, sie funktioniert in beide Richtungen und mittendrin befindet sich der unglückliche Kunde, dem niemand helfen kann.
Zum konkreten Problem: Davon habe ich in einem Forum gelesen, das ist aber schon etwas länger her. Es ging um neu errichtete HPCs (Schnelllader), mit denen bestimmte Autos auf Protokollebene nicht klar kamen. Dadurch wurde der Ladevorgang nicht gestartet.
Klassisch: Dieselben Autos haben an anderen Ladepunkten stets problemlos geladen und andere E-Autos hatten wiederum keine Schwierigkeiten mit den neuen HPCs. Also gab es auch hier mal wieder keinen Schuldigen.
Auslöser für die Probleme war eine nicht vollständig umgesetzte Abwärtskompatibilität der neuen Ladepunkte. Die dadurch entstehenden Protokollabweichungen wurden von einigen Autos toleriert, von anderen aber nicht. Leider erinnere ich mich nicht mehr, ob damals der Hersteller der HPCs seine Ladestationen nachgebessert hat (was wahrscheinlich ist) oder die Hersteller der betroffenen Fahrzeuge ihre Autos (was weniger wahrscheinlich ist) oder sogar beide.
Was CWeins bZ4X betrifft:
Es tut mir leid, das zu lesen. Wenn Du ansonsten zufrieden bist, würde ich nicht schon aufgeben. Da vermutlich weitere Fahrzeuge betroffen sind, ist bei überfordertem Händler Toyota Deutschland gefragt.
Leider werden Anfragen von Endkunden dort regelmäßig unter Verweis auf die Vertragswerkstatt abgewimmelt. Man kann es trotzdem probieren, aber eine offizielle Anfrage an die
Kundenbetreuung von Toyota Deutschland direkt durch den Toyota-Vertragspartner dürfte Zeit sparen.
Der Vollständigkeit halber: In Deutschland ist der juristische Begriff "
Wandelung" (nicht "Wandlung") bereits vor mehr als 22 Jahren entfallen. Gemeint ist die Rückabwicklung eines Kaufvertrags.
Grüße, Egon