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StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020
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Die Presse über den Prius, die Hybridtechnik, den Toyota-Konzern und andere interessante Themen.
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THEMA: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020
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#741985
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 26.10.2022 09:13 - vor 1 Jahr, 6 Monaten  
marratj schrieb:
...
Das gilt in der Rechtsprechung so in abgeschwächter Form übrigens bereits. ....

Das ist soweit zwar nicht schlecht, aber mMn wäre es doch schlauer, das einfach offiziell in die Regeln aufzunehmen.


Nachtrag: Auch sehr unglücklich/dämlich finde ich, dass Radwege üblicherweise rechtsabbiegende Autospuren kreuzen. Das sorgt für eine Menge gefährlicher Situationen - auch, weil Radfahrer im Gegensatz zu Fußgängern auch ohne "Kontakt" stürzen und sich verletzen können. Eine schicke Lösung dafür habe ich zwar auch nicht, aber so, wie es ist, ist es schlecht.

Da müsste evtl. aus ähnlichen wie von dir genannten Gründen ("...Sicherheitsraum...") ein neues Konzept für Radwege her.

Irgendwie wird noch nicht ausreichend berücksichtigt, dass Radfahrer einfach gefährdeter sind als
- Fußgänger (langsam, relativ einheitliche Geschwindigkeit, kann einfach anhalten im Problemfall)
- Autos (relativ einheitliche Geschwindigkeit, kann einfach anhalten + hat eine Menge "Schutz" - schlimmstenfalls leiden halt Lack/Blech/Plastik ein wenig)
PMueller
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#741986
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 26.10.2022 09:16 - vor 1 Jahr, 6 Monaten  
In Hamburg gibt es Straßen, mit je eine Spur in jede Richtung. Da fahren Linienbusse in beide Richtungen. Techts und links ist eine Radfahrer Spur. Weil ich mit dem Auto nicht auf dem Radweg fahren darf, nüsste ich genau auf dem Mittelstreifen fahren. Also mit dem rechten Rädern auf meiner Spur und mit den beiden linken Rädern auf der Gegen Spuhr. Natürlich ist dann weder rechts noch links genügend Abstand zu den Fahrrad Spuren. Auch ein Überholen eines Fahrrad Fahrers ist selbst bei Überfahren der Fahrrad Spur der Gegenrichtung nicht mit ausreichend Abstand möglich.

Gerd
YarisGerd
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#741995
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 26.10.2022 10:58 - vor 1 Jahr, 6 Monaten  
Tatsächlich kommt es allerdings beim Überholen auf die genaue Ausführung der Fahrradspur an.

Wenn das ein "echter" benutzungspflichtiger Radweg, bzw. eine Radfahrspur ist (mit blauem Lolli und durchgezogener dicker Linie), gelten die 1,5 m Seitenabstand nicht, weil das jeweils als eigene Fahrspur für den Radfahrer gilt.

Ein sogenannter Schutzstreifen (meistens relativ schmal am Fahrbahnrand, immer mit gestrichelter Linie) ist allerdings Teil der Fahrspur und nur ein Angebotsstreifen (für diesen kann per Definition also auch keine Benutzungspflicht angeordnet werden). Hier gelten die 1,5 m Seitenabstand beim Überholen. Der einzige Unterschied zu einer Fahrbahn ohne Schutzstreifen besteht hier im absoluten Halteverbot, das der Schutzstreifen automatisch impliziert.
marratj
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- Prius 4 Comfort 11/2016

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#742000
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 26.10.2022 12:40 - vor 1 Jahr, 6 Monaten  
marratj schrieb:
Wenn das ein "echter" benutzungspflichtiger Radweg, bzw. eine Radfahrspur ist (mit blauem Lolli und durchgezogener dicker Linie), gelten die 1,5 m Seitenabstand nicht, weil das jeweils als eigene Fahrspur für den Radfahrer gilt.Diese Fahrspurtrennung entbindet aber nicht vom allgemeinen Rücksichtnahmegebot sowie vom Gefährdungsverbot im Straßenverkehr, so dass im Endeffekt die gleichen Abstände zum Tragen kommen sollten. Das konkrete Abstandsgebot beim Überholen des § 5 Abs. 4, welches sich tatsächlich nur auf Überholen und mithin auf gemeinschaftlich genutzte Verkehrsflächen bezieht, ist nämlich letztlich aus diesen beiden Erwägungen abgeleitet, weshalb abweichende Abstandsregeln für nicht gemeinschaftliche Verkehrsflächen der Rechtslogik widersprächen.
Francek
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#742007
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 26.10.2022 13:02 - vor 1 Jahr, 6 Monaten  
gcf schrieb:
ggf. bleibt dann in der Mitte der 10m breiten Fahrbahn noch ein schmaler Streifen für 1 PKW Spur übrig
... bzw. Fahrbahnen von bis zu ca. 3,5 m Breite wären demnach sogar als Einbahnstraße für Fahrräder bei völligem KFZ-Verbot nicht mehr zu gebrauchen, denn sie bieten nicht auf beiden Seiten neben dem Lenker 1,5 m Platz.

Ist das praktisch umsetzbar? Nein! Das allg. Lebensrisiko beginnt morgens mit dem Aufstehen.
autogasprius_berlin
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#742027
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 26.10.2022 15:15 - vor 1 Jahr, 6 Monaten  
autogasprius_berlin schrieb:
Fahrbahnen von bis zu ca. 3,5 m Breite wären demnach sogar als Einbahnstraße für Fahrräder bei völligem KFZ-Verbot nicht mehr zu gebrauchen, denn sie bieten nicht auf beiden Seiten neben dem Lenker 1,5 m Platz.Was ja auch nicht gefordert ist. Die Einhaltung von 1 m Seitenabstand zu geparkten Autos zur Vermeidung von Dooring würde in einer Einbahnstraße zwar beidseitig gelten, wäre ab 2,6 m Fahrbahnbreite aber klaglos einhaltbar. So schmale und gar noch schmalere Fahrbahnen gibt es sehr selten und auch nur dort, wo ohnehin wg. Raummangels nicht seitlich geparkt werden kann, die Abstandsregel also gar nicht greift. Übliche Einbahnstraßen sind breit genug für die 1-m-Regel, erlauben aber ggf. halt kein Überholen von Radfahrenden durch KfZ, was in Anbetracht der meist geringen Länge schmaler Einbahnstraßen m.E. vollkommen in Ordnung ist.
Francek
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Letzte Änderung: 26.10.2022 15:17 von Francek.
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#742032
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 26.10.2022 15:48 - vor 1 Jahr, 6 Monaten  
Francek schrieb:
Die Einhaltung von 1 m Seitenabstand zu geparkten Autos zur Vermeidung von Dooring würde in einer Einbahnstraße zwar beidseitig gelten, wäre ab 2,6 m Fahrbahnbreite aber klaglos einhaltbar. Man sollte vielleicht noch anmerken, dass die Mindestdurchfahrtsbreite immer mindestens 3.05m betragen muss, wenn das nicht eingehalten werden kann, ergibt sich automatisch ein implizites Halteverbot.

Eine Situation mit einem geparkten Auto bei den genannten 2.6m ist also nur theoretischer Natur, weil hier automatisch ein Missachten der Durchfahrtsbreite vorliegt.

Ich habe es übrigens schon einmal gesehen, dass die Polizei die verbliebene Durchfahrtsbreite ausgemessen hat und bei Unterschreitung von 3.05m Knöllchen verteilte. Mit etwas Pech hängt man da schnell auch am Abschlepphaken.

eppf
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#742034
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 26.10.2022 16:11 - vor 1 Jahr, 6 Monaten  
eppf schrieb:
Ich habe es übrigens schon einmal gesehen, dass die Polizei die verbliebene Durchfahrtsbreite ausgemessen hat und bei Unterschreitung von 3.05m Knöllchen verteilte. Mit etwas Pech hängt man da schnell auch am Abschlepphaken.Ha,ha, 3,05m ein frommer Wunsch, aber nicht bei uns. Da parken auch Anwohner mit Betriebs-LKW, obwohl parken nur für PKW erlaubt ist, auch vor nicht benutzten Ausfahrten, aber abgesenkter Bordstein.
Es ist nicht erlaubt, sein Auto an einem abgesenkten Bordstein abzustellen. Dieser soll es nämlich unter anderem Rollstuhlfahrern, gehbehinderten Menschen sowie Personen mit Kinderwagen ermöglichen, problemlos von der Straße auf den Bürgersteig bzw. anders herum zu gelangen. www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grund...arken_vor_einfahrten

Auch das Abstand halten bei Radfahrern ist in unserer anderen Einbahnstraße nicht möglich. Rechts parken PKW und diese werden überholt und entgegen der Fahrtrichtung kommen Radfahrer. (ausgewiesen und erlaubt)

MfG Harzbube.
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Meine Hybridvergangenheit anno 1956, damaliger Antrieb: Muskel-Benzin, Systemleistung 1,5 PS.
Damals, kein TÜV, keine ASU, keine ABE, kein Führerschein.
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#789232
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 02.03.2024 07:40 - vor 1 Monat, 4 Wochen  
SWR-Recherche zu Tempoverstößen in BW
Wie ein einziger Blitzer die Bußgeldeinnahmen im Ostalbkreis ankurbelt
Viele Kreise und Städte im Land nehmen seit zwei Jahren deutlich mehr Bußgelder ein. Zum Beispiel auch der Ostalbkreis. Der profitiert dabei gleich von zwei Entwicklungen.
Wenn der rote Blitz zuschlägt, dann heißt es: blechen - und zwar ordentlich. Seit Ende 2021 haben sich die Bußgelder für Tempoverstöße teilweise verdoppelt. Wer zum Beispiel innerorts 20 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, zahlt 60 statt früher 30 Euro.
[...]
Doch, "die Anzahl der Fälle hat nicht wirklich stark variiert", sagt Sandra Saur, Abteilungsleiterin der Freiburger Bußgeldbehörde.

www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg...le-bussgeld-100.html
Demnach haben zumindest in dem Fall höhere Strafen keine Lenkungswirkung gezeigt und nicht zur Erhöhung der Sicherheit beigetragen, was ja das Ziel sein soll. Ich finde das interessant, auch mit Blick auf die im Raser-Thread mitunter geforderten härteren Strafen.

LG
Klaus
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#789235
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 02.03.2024 09:11 - vor 1 Monat, 4 Wochen  
KSR1 schrieb:
Ich finde das interessant, auch mit Blick auf die im Raser-Thread mitunter geforderten härteren Strafen.Es geht bei diesen Forderungen nicht alleine um die monetäre Höhe bei den Strafen, sondern auch um das zugehörige Fahrverbot, welches bei Überschreitungen bis zu 60kmh immer noch nur einen lächerlichen Monat dauert.

Wie ich es bereits im anderen Thread geschrieben habe, bei der Geschwindigkeit muss man (außerorts) mehr als 40kmh zu schnell sein, um bei einem Einzelvergehen pro Jahr einen Monat zu Fuß gehen zu müssen, bei der Rettungsgasse ist das Fahrverbot bedingungslos sofort fällig. Das passt nicht zusammen.

Bei der Geldstrafe sähe ich es als angemessen an, dass man bei Überschreitungen jenseits der 30kmh von der vereinfachten Pauschale weggeht und die Strafe nach Tagessätzen festlegt.

Wenn heute bei einer Überschreitung um 31 bis 40kmh ca. 200 EUR Strafe fällig sind, bedeutet das für jemand mit 2000 EUR netto 3 Tagessätze. Das wäre in etwa der richtige Ansatz. Jemand, der pro Monat 100000 EUR verdient, ist dann mit 10000 EUR dabei.

eppf
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Letzte Änderung: 02.03.2024 09:13 von eppf.
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#789237
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 02.03.2024 09:31 - vor 1 Monat, 4 Wochen  
Servus.

Eine Überschreitung von 26km/h und mehr kann bereits zu einem Fahrverbot führen.

@eppf
Nachdem die Erhöhung des Bußgeldes wohl nicht zu einer Besserung des Fahrverhalten geführt hat, wäre nun also der nächste "logische" Schritt, dieses wieder in Ermangelung an Wirkung zu reduzieren, oder? (siehe klick mich zum Beitrag, klick mich zum Beitrag, [ff.])


Grüße ~Shar~
Shar
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#789239
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 02.03.2024 09:45 - vor 1 Monat, 4 Wochen  
Bei der Geldstrafe sähe ich es als angemessen an, dass man bei Überschreitungen jenseits der 30kmh von der vereinfachten Pauschale weggeht und die Strafe nach Tagessätzen festlegt.
Zustimmung. Mir pers. hatte vor 3 Jahren der "Strafzettel" über 10 Euro bei 10 km/h Übertretung auf der Autobahn als Denkzettel gereicht. Die 10 km/h können dort bergab leicht mal passieren, wenn man nicht aufmerksam genug ist. 30 km/h sind eine andere Nummer. Und Tagessätze fairer.

LG
Klaus
KSR1
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#789247
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 02.03.2024 10:56 - vor 1 Monat, 4 Wochen  
Shar schrieb:
Eine Überschreitung von 26km/h und mehr kann bereits zu einem Fahrverbot führen.Ja, im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres.

Nachdem die Erhöhung des Bußgeldes wohl nicht zu einer Besserung des Fahrverhalten geführt hat, wäre nun also der nächste "logische" Schritt, dieses wieder in Ermangelung an Wirkung zu reduzieren, oder?Ja, die Erhöhung hat offenbar im unteren Überschreitungsbereich von < 30kmh wenig gebracht.

Über diesen Bereich hatte ich ja im Rettungsgassethread gar nicht diskutieren wollen. Es ging mir vor allem (und auch hier) um heftige Überschreitungen, welche wie gesagt bis zu 60kmh mit einem läppischen Fahrverbot von 1 Monat geahndet werden.

Und wenn man bei Überschreitungen > 30kmh vom Pauschalprinzip weggehen würde in Richtung Tagessätze, dann hätte das sicherlich Auswirkungen. Ob man wie früher vielleicht 100 EUR oder jetzt gut 200 EUR löhnen muss, spielt sich bei vielen Leuten innerhalb der Portokasse ab. Wenn aber bei einem Einkommen von 100000 EUR im Monat gleich 10000 EUR Strafe draus werden, dann bin mich mir sicher, dass dies eine gewisse Wirkung zeigen wird.

Das Strafrecht sieht eine Deckelung des Tagessatzes bei 30000 EUR vor. D.h. bei 3 Tagessätzen wären max. 90000 EUR möglich. Da überlegt man es sich dann, ob man mehr als 30kmh zu schnell fährt. Finnland geht z.B. den Weg über Tagessätze.

Und natürlich das Fahrverbot entsprechend anpassen, bei +60km sollten wir eigentlich schon über einen Straftatbestand reden.

eppf
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Letzte Änderung: 02.03.2024 10:58 von eppf.
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#789293
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 03.03.2024 10:40 - vor 1 Monat, 4 Wochen  
Mittelspurschleicher trotz Rechtsfahrgebot
Mittelspurschleicher gelten als Nötigung im Straßenverkehr. Was für die einen bequem ist, ist für andere ein Sicherheitsrisiko, denn Ungeduld führt oft dazu, rechts zu überholen.

www.zdf.de/nachrichten/ratgeber/mittelsp...ssenverkehr-100.html

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#790686
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 20.03.2024 12:18 - vor 1 Monat, 1 Woche  
Zitat:
Vor geplanter Cannabislegalisierung
Verkehrsminister Wissing möchte THC-Grenzwert von 0,0 im Straßenverkehr aufheben

Mit weniger als 0,5 Promille darf man noch Auto fahren, für THC gilt null Toleranz. Verkehrsminister Wissing »will das nicht«.
- www.spiegel.de/politik/deutschland/canna...17-b658-e7bbbcfae84b

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