Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 03.09.2020 22:41 - vor 3 Jahren, 8 Monaten
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Wie wär's mit dem Straßenverkehrsgesetz von 1935, das heute noch gilt?
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seit 07/20 ohne Autogas und ohne Prius unterwegs
Hybrid-Historie:
Yaris Style Selection White seit 07/20
Prius II, 03/07 bis 10/20, EXE, silber, ab km-Stand 42.000 auch auf LPG, hat immerhin 382.160 km gehalten
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 03.09.2020 22:42 - vor 3 Jahren, 8 Monaten
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Wenn das die Unterschrift von Adolf trägt sollten wir es besser nicht heranziehen.
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.09.2020 07:21 - vor 3 Jahren, 8 Monaten
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Ich stelle mir gerade vor, wie es durch einen Formfehler dazu kommen könnte, das es plötzlich weder vorwärts noch rückwärts geht und überhaupt gar keine Gesetze mehr geändert werden können oder sich die Bürokratie aus versehen selbst abschafft.
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.09.2020 09:51 - vor 3 Jahren, 8 Monaten
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Ich besorge mir schon mal eine Fahne, mit der meine Frau wedelnd vorm Auto hergehen muss, um Fußgänger vor dem gefährlichen Gefährt zu warnen.
Gruß
Helmut
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Tesla Model 3 LR 18\" Deep Blue Metallic
Ich werde meinen Adblocker nicht abschalten und folge deshalb nicht jedem Link
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.09.2020 16:38 - vor 3 Jahren, 8 Monaten
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Ich habe gerade das neue Fahrrad meiner Frau abgeholt, da ja abzusehen ist, dass Frauen wohl bald wieder das Autofahren verboten sein wird
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Letzte Änderung: 04.09.2020 16:38 von schrubber.
Real men make twins!
Love ist: Staying together after trying to park the camper.
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.09.2020 20:35 - vor 3 Jahren, 8 Monaten
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Und endlich keine Sicherheitsgurte mehr !
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.09.2020 21:40 - vor 3 Jahren, 8 Monaten
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Keine Sicherheitslenksäulen, kein Sicherheitsglas. Ist bestimmt "lustig" wenn jemandem bei einem Aufprall das Lenkrad durch den Kopf geht. Hätte den Vorteil das sich das Raserproblem innerhalb kurzer Zeit erledigt.
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Letzte Änderung: 04.09.2020 21:49 von ex_Priuskater.
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 05.09.2020 00:34 - vor 3 Jahren, 8 Monaten
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Priuskater schrieb:
Wenn das die Unterschrift von Adolf trägt sollten wir es besser nicht heranziehen.
Nein, das ist nicht das Problem.
Das Problem ist ein anderes: Reichsinnenminister und gleichzeitig Vorsitzender der Deutschen Wirtschaftskommission war Hermann Göring.
Der Reichstag brannte im März 1933, danach wurde das "Ermächtigungsgesetz" erlassen (mit Sicherheit auch damals verfassungswidrig), der dadurch anders zusammengesetzte Reichstag tagte nur noch sporadisch im "Preußischen Landtag" (heute Sitz des Abgeordnetenhauses von Berlin), Wahlen fanden keine mehr statt.
Hermann Göring erließ in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Deutschen Wirtschaftskommission ohne parlamentarische Konsultation "Notverordnungen zum Schutze der deutschen Wirtschaft" (u.a. auch das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung, die bis vor kurzem noch galten).
Jetzt ist meine nicht ganz unernst gemeinte Frage, ob er nach mehreren vorangegangenen Rechtsbrüchen und seinen (durch die Bundesrepublik anerkannten) "Notverordnungen zum Schutze der deutschen Wirtschaft" als Vorsitzender der o.g. Kommission andererseits als Reichsinnenminister bei der Einführung des heute noch gültigen Straßenverkehrsgesetzes (1935) korrekt gehandelt hat, auf dessen Grundlage die StVO beruht.
Das ist sicher eher eine rechtstheoretische Frage, die insbesondere diejenigen nicht interessiert, für die alle deutschen Gesetze durch einen ordentlich gewählten Bundestag zustande kamen, denen nicht klar ist, daß unser BGB am 01.01.1900 eingeführt wurde, das StGB 1871 und zahlreiche weitere heute noch gültige Gesetze aus der Zeit vor 1948 stammen.
Die Frage ist sehr theoretisch, ich halte sie aber nicht für komplett abwegig.
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seit 07/20 ohne Autogas und ohne Prius unterwegs
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Prius II, 03/07 bis 10/20, EXE, silber, ab km-Stand 42.000 auch auf LPG, hat immerhin 382.160 km gehalten
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 05.09.2020 07:31 - vor 3 Jahren, 8 Monaten
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Ich dachte mir schon sowas...
Und wenn es diesem Bereich so ist, sieht es in den anderen Bereichen der juristerei sicher nicht besser aus.
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 05.09.2020 11:17 - vor 3 Jahren, 8 Monaten
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Es ist halt typisch deutsch, dass Gerichte teils lächerliche formale Fehler über den tatsächlichen Inhalten eines Gesetzes stellen. Wenn nicht mal Experten über Jahre merken dass ein Fehler im Gesetzeswerk ist dann kann dieser Fehler nicht als K.O. für alles herhalten.
Klar sollte alles formal sauber sein und gröbere Fehler nicht durchgehen, aber solch eine Kleinkariertheit weil irgendwo ein Zitat fehlt und daher alles für die Tonne ist passt einfach hierher.
Ein Gericht sollte das Hirn ein bißchen einschalten (dürfen?) und solche Gesetze für rechtmäßig erklären mit dem Hinweis auf Nachbesserung und Mahnung an den Ersteller sowas sauber zu schreiben.
Passt aber alles zu Scheuerschen gesunden Menschenverstand...
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Toyota Auris TS Hybrid ab 2020
Honda Jazz Hybrid 2014-2020
Honda Jazz 1.4 CVT 2005-2014
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 05.09.2020 13:34 - vor 3 Jahren, 8 Monaten
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Matze06108 schrieb:
Alter Schwede StVO 1970, davon gibt es bestimmt noch 3-4 Exemplare .
VG Matze
Als ich Führerschein gemacht hatte (1978) hatte ich von meinem Vater noch ein Fahrschulbuch.
Vorfahrtsregel "Motorkraft vor Muskelkraft", d.h. das Auto hatte immer Vorfahrt gegenüber Fußgängern, Radfahrern und Pferdefuhrwerken.
Außerdem wurde nur beim Abbiegen geblinkt, nicht beim Vorbeifahren an parkenden Autos.
Und die Schilder sahen anders aus, z.B das Stoppschild.
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Hyundai Ioniq 5
Basis
73kWh
Mystic Olive
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 09.09.2020 07:52 - vor 3 Jahren, 8 Monaten
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Zitat:
Streit um StVO-Novellen
Vermutlich gilt jetzt die Straßenverkehrsordnung von 2007
Die Verwirrung um die Straßenverkehrsordnung eskaliert: Nun könnten Reformen der vergangenen zwölf Jahre ungültig sein. Ein eiliges Treffen der Landesverkehrsminister soll Chaos verhindern.
- www.spiegel.de/auto/strassenverkehrsordn...78-8842-856c334b48fc
Grüße, Egon
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Egon
Admin
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 19.09.2020 12:32 - vor 3 Jahren, 8 Monaten
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Zitat:
Strafen für Raser
Bußgeldkompromiss scheitert im Bundesrat
Die rechtliche Hängepartie für Autofahrer dauert an: Im Bundesrat haben zwei Kompromissvorschläge zum Bußgeldkatalog keine Mehrheit gefunden. Die Grünen beharren auf mehr Strenge bei Tempoverstößen.
- www.spiegel.de/auto/strassenverkehrsordn...47-8561-abe4ac13d80d
Grüße, Egon
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Egon
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 20.09.2020 09:27 - vor 3 Jahren, 8 Monaten
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Womit ich den Grünen recht gebe !!
Schließlich hat das gleiche Gremium das Ganze ja schon einmal abgesegnet.
Wegen des "Formfehlers" wurde wieder neu angefangen...
mfG schwarzvogel
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Auris II HSD 5/2013, Startedition, bronze metallic
Ex Prius II 8/2006, Sol mit Navi, platingrün metallic
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 20.09.2020 11:43 - vor 3 Jahren, 8 Monaten
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Hat man dabei bedacht das man damit alles, auch ein im Ort übersehenes Schild auf das härtste bestraft?
Ich rede nicht davon das 52km/h bei erlaubten 30 straffrei bleiben. Aber für das Fahren mit der eigentlich erlaubten Geschwindigkeit im Ort beim Übersehen eines Schildes, welches vielleicht noch nie da stand ein Fahrverbot zu verhängen ist definitv übertrieben!
Warum?
Ganz einfach, weil damit das bewusste zu schnell fahren im Ort als Vergehen verweichlicht wird.
Im Prinzip das Gleiche was es ja schon beim Thema Alkohol gibt. Fahre ich betrunken Rad kann ich den Führerschein verlieren. Der,der gar keinen hat verliert nichts.
Alternativ kann man so auch gleich mit dem Auto fahren. Einen Unterschied in der Strafe gibt es nicht.
Wurden eigentlich die Strafen für Radfahrer auch verschärft?
Bei uns nahezu täglich Unfälle mit Radlern. Radler gegen Fußgänger (natürlich auf dem Fußweg), Radler gegen Radler (Kurven schneiden an unübersichtlichen Stellen, Überholen in allen möglichen und unmöglichen Situationen) und eben auch der Klassiker Radler gegen Auto. Highlight war ein Radler der eine rote Ampel überfuhr (wohl abgelenkt durch sein Smartphone) und direkt in einen mit grünem Abbiegepfeil abbiegenden Streifenwagen zusammenstieß.
Wer bewusst 70 die man legal im Ort nie fahren darf im Ort fährt, der gehört bestraft, aber was unter 50 ist sollte nicht mit Führerscheinentzug bestraft werden.
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