aubroehr schrieb:
Dampfnudel schrieb:
Ob es legal ist, das Zeug zu verkaufen, lasse ich mal dahingestellt...
Warum eigentlich nicht? Ist doch Konkursmasse. Besteht nicht aus Drogen und Waffen lassen sich damit nicht herstellen. Selbst die Nutzung müßte straffrei bleiben.
Janmann schreib was dazu!
Mist dass ich meiner Frau und mir das Geld nicht aus dem Kreuz leiern kann.
Auch wenn ich keine Ahnung hab, was ich damit anfangen würde...
Vielleicht darf man es ja nicht verkaufen, kaufen wohl aber schon
Grad bezüglich des Kaufens bei eBay gab es ne interessante Geschichte. Die Staatsanwaltschaft ... hat Anklage gegen einen Käufer erhoben, der etwas bei eBay erworben hat. Tatsächlich handelte es sich dabei um Diebesgut.
Folglich war die Anklage wegen Hehlerei.
Soweit so gut, nur ist dies ein Vorsatzdelikt, was bedeutet, dass der Käufer zumindest billigend in Kauf genommen haben muss, dass es sich bei der gekauften Ware um gestohlene Sachen handelte.
Die witzige Begründung der StA dafür war, dass man bei einem Startpreis von einem Euro immer davon ausgehen muss
--> absolut lächerlich
Eine ähnliches Problem kann sich (nur ansatzweise) auch hier stellen. Darf der Käufer davon ausgehen, dass die angebotenen Waren überhaupt frei verkäuflich sind, d. h., dass der Verkäufer diese auch redlich erworben hat?
Laut Anzeige ist dies schon plausiebel und als Käufer muss man nicht bis ins kleinste Detail alles prüfen.
Wenn das Gerät jedoch tatsächlich abhanden gekommen ist (Diebstahl usw.), dann kann man daran kein Eigentum erwerben und muss es notfalls zurückgeben. Wenn man Glück hat bekommt man den Kaufpreis dann vom Verkäufer (der eBay-Einsteller) zurück, i.d.R. jedoch nicht mangels Solvenz.
Gruß Jan-Erik